Das Verfahren

Verfahren der Finanzbehörden

Schema des

gemeinen Wertes

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Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.

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Vergleichswertverfahren § 183 BewG

Das Vergleichswertverfahren bietet sich für Wohn- und Teileigentum an, da sich hier der Markt am ehesten wieder spiegelt (wesentliche Grundlage aus der WertV). Von den Gutachterausschüssen werden teilweise Vergleichsfaktoren (Wohnungsgröße, Wohnungslage, Ausstattungen, usw.) zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage die Wertermittlung basiert. Zu beachten ist hier jedoch, dass sich diese Werte auf das Gebäude beziehen und nicht auf das Grundstück, daher muss für das Grundstück bei Verwendung von Vergleichsfaktoren für das Gebäude ein gesonderte Bewertung durchgeführt werden. Der Wert bildet sich somit aus dem Anteil am Gebäudewert und dem Anteil am Grundstückswert. Hieraus bildet sich der Wert im Vergleichswertverfahren.

Bodenrichtwert
Grundstücksfläche
Bodenwert
x
=
Rohertrag
Bewirtschaftungskosten
Reinertrag
-
=
Bodenverzinsung
Gebäudereinertrag
Vervielfältiger
=
x
-
Gebäudeertragswert
Größer/= „0“ €
=
Grundbesitzwert
+
=

Das Ertragswertverfahren nach §§ 184 ff. BewG

Miteigentumsanteile gesamt
:
Miteigentumsanteile
x
Regelherstellungs-kosten
Bruttogrundfläche
Gebäuderegel-herstellungswert
x
=
Alterswertminderung
Gebäudesachwert
Wertzahl
=
x
-
Grundbesitzwert
=
Miteigentumsanteile gesamt
:
Miteigentumsanteile
x
+
Vorläufiger Sachwert

Berechnung bei Einfamilien

und Zweifamilien-häusern

Berechnung bei Wohn- / Teileigentum

Berechnung bei Wohn- / Teileigentum

Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG

Die Bodenwertermittlung ist in beiden Verfahren (Sachwert wie Ertragswert)  identisch.

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Erläuterung des Bewertungsmodells der Finanzbehörden auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes

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