Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert

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Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.

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Der Verkehrswert / marktwert nach dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Das Baugesetzbuch liefert eine Legaldefinition für den Begriff von  Verkehrswert / Marktwert.

Verkehrswert

Vergleichswert

§§ 21-23 ImmoWertVSachwert_Rechtsgrundlage.htmlSachwert_Rechtsgrundlage.htmlshapeimage_8_link_0

§ 194 BauGB

Weitere gängige Verfahren der Immobilienbewertung

Die Schaubilder zum Verfahren

Die Gesetze zum Verfahren

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Legaldefinition Verkehrswert

nicht normierte Verfahren

Der Verkehrswert und seine Verfahren zur Feststellung

DCF-Verfahren

Discounted Cash Flow Verfahren

Residualwert

Diese Verfahren werden noch  folgen und ausführlich dargestellt

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