Schema des Sachwertverfahrens gemäss SW-RL

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Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.

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Sachwertverfahren nach §§ 21-23 ImmoWertV 2010

Die Grundlagen für die Ermittlung vom Verkehrswert nach dem Sachwertverfahren sind in der ImmoWertV 2012, den §§ 21 - 23 geregelt. Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) stellt nun die finanz-mathematische Herangehensweise an die Immobilienbewertung dar. Hintergrund für die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts in der Immobilienbewertung ist nicht zuletzt die weitere Umsetzung der Immobilienwertermittlungsverordnung. Die einzelnen Richtlinien, z. B. auch die veröffentlichte Bodenrichtwertrichtlinie - BRW-RL, stellen nur die Ergänzungen der ImmoWertV gegenüber der bestehenden WertR2006 dar. Die Wertermittlungsrichtlinie 2006 wird durch die Richtlinien zur ImmoWertV 2010 ersetzt werden.

vorläufiger Sachwert (Kostenbasis) * Sachwertfaktor +/- besondere objektspezifische (Grundstücks-)Merkmale

= Sachwert

Der Sachwert nach der Sachwertrichtlinie

Immobilienbewertung Informationsplattform

Anpassung an die Grundstücksgröße

Anpassung an das Maß der baulichen Nutzung

Bodenrichtwert

Anpassung an die Grundstückstiefe

Freiflächen- und / oder Verkehrsflächenabschlag

Zu- / Abschlag für die Erschließungskosten

Bodenwert

Anpassung an die örtliche und tatsächliche Gegebenheiten

  1. -Reginalfaktor

  2. -Ortsgrößenfaktor

  3. -Grundriss / Größe

  4. -konjunkturelle Faktoren

Indexanpassung an Bewertungsstichtag

Normalherstellungskosten (NHK 2000 / BGF)

Normalherstellungskosten

Bruttogrundfläche (BGF)

vorläufige Gebäudeherstellungkosten

vorläufiger Gebäudesachwert

Alterswertminderung

Ross o. Linear (Modell?)

vorläufiger Gebäudesachwert

Zeitwert besonderer Bauteile

Alterswertgeminderter Gebäudesachwert

Bauliche Außenanlagen

Sonstige Anlagen (z. B. Aufwuchs)

Zeitwert Außenanlagen SV-Einschätzung (-%)

Vorläufiger Sachwert

Sachwertfaktor

Sonstige Werterhöhungen

  1. -überdurchschnittliche Erhaltung

  2. -Gestaltung u. Architektur

  3. -sonstige Wertsteigernde  Gegebenheiten

Wertminderung

Bauschäden und Baumängel

Sonstige Wertminderungen

  1. -wirtschaftliche Überalterung

  2. -Gestaltung u. Architektur

  3. -sonstige Wertmindernde Gegebenheiten

Sachwert

Marktangepasster  vorläufiger Sachwert

Objektspezifische Marktanpassung

Baunebenkosten (%)

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Die Herstellungskosten sollten von der BKI im als Forschungsprojekt ermittelt werden und in die Normalherstellungskosten 2005 einfließen. Eine Verwendung fand jedoch nicht statt. Nach heutigem Stand ist nicht bekannt, wie detailliert und auf welcher Datengrundlage die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) ermittelt wurden. Veröffentlichungen hierzu konnte wir leider keine ermitteln.

Die Sachwertrichtlinie stellt kein neues Sachwertverfahren vor. Im Wesentlichen ist es eine Handlungs-anweisung zur Ableitung der Sachwertfaktoren für die Gutachterausschüsse.