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Der wohl behütete Schatz des „Wissens“ entspricht in unserer medialen Gesellschaft einer Form von Armut. Durch das Teilen wird es nicht weniger, vielmehr entsteht Reichtum.

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Immobilienbewertung Informationsplattform

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Onlinebewertung contra Sachverständiger

Pro Onlinebewertung

Pro Sachverständigengutachten

Contra Sachverständigengutachten

Als einziger Nachteil bei einem Sachverständigengutachten für die Immobilienbewertung, dem Verkehrswertgutachten, sind die augenscheinlich höheren Kosten im Verhältnis zur Onlinebewertung der Immobilie oder des Grundstücks zu sehen. Eine ordentlich durchgeführte Bewertung ist nicht selten mit einer mehrtägigen Arbeit verbunden. Zu beachten ist, dass die Kosten sich am Wert des Bewertungsobjektes fest machen. Wer heute ein Haus für EUR 500.000,00 kaufen möchte, sollte sich ggf. die 2.000,00 EUR für den Gutachter nicht sparen. Dann bleibt ein Schrecken danach oft aus. Durch die Abschaffung des § 34 HOAI im Jahre 2009 sind die Honorare für Gutachten der Grundstücksbewertung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber frei verhandelbar. Einen Richtwert zu den Honoraren können Sie aus der Veröffentlichung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständigen (BDGS) für Immobilienbewertung entnehmen. Honorarempfehlung des BDGS.

Die „Immobilienbewertung Online“ bzw. die Onlinebewertung stellt in unserer heutigen, schnellen Zeit, eine vielgesuchte Alternative zur Feststellung des Verkehrswertes / Marktwertes auf der Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch einen Sachverständigen dar. Der Verbraucher gibt ein paar ihm bekannte Daten ein und das Programm im Hintergrund berechnet dann den Wert der Immobilie. Werte die nicht vorliegen, werden oft aus nicht näher benannten, nicht normierten, Datenbanken entnommen. Die einfache Onlinebewertung liefert sehr preiswert (EUR 30,00 - EUR 50,00) einen Wert, der für den Verbrauch nur als Anhaltspunkt dienen kann und sollte.

Vorab ist festzustellen, dass meistens nicht der Verkehrswert (nach der Deffinition des Baugesetzbuch) festgestellt wird sondern ein Schätzwert geliefert wird. Die zu erhebenden Daten, die meist zur Onlineeingabe angeboten werden, reichen oftmals nicht aus, um den Verkehrswert festzustellen. Es handelt sich um eine schnelle Form der Schätzung die meist zu einem ungenauen Wert führt. Diese Wert kann von einem festgestellten Verkehrswert eines Sachverständigen massiv abweichen. Hintergrund hierfür ist, dass die Online-Bewertungssystem keine Einsichten in Bauakten, Liegenschaftskartaster, Grundbücher und die Bodenordnung nehmen. Es findet kein Vororttermin statt. Die Verwendbarkeit der Schätzung im öffentlich Rechtlichen Bereich ist nicht möglich. Die Schätzung dient werder zur Vorlage bei Banken, den Finanzämtern, Gerichten oder sonstigen Behörden. Selbst als Parteigutachten in einem Rechtstreit ist sie ungeeignet. Es ist nur ein Anhaltspunkt. Für daraus abgeleitete Kaufentscheidungen besteht meist keine Haftung (siehe Kleingedrucktes der Schätzung!)

Contra Onlinebewertung

Das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist ein meist sehr umfangreiches Werk, welches dem Auftraggeber bei Kaufentscheidungen oder auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Grundlage dient. Es werden sämtliche relevaten Daten ermittelt. Dies beginnt meist beim Bodenwert des Gutachterausschusses, geht über das Grundbuch mit Rechten und Lasten bis zu den Bauakten und vor allem die örtlichen Gegebenheiten (Ortstermin). Kein Sachverständiger kann eine Immobilienbewertung fertigen, wenn er nicht vor Ort gewesen ist um sich die tatsächlichen Eigenschaften anzusehen. Kauft ein Auftraggeber auf der Grundlage eines falschen Sachverständigengutachtens ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu teuer ein, so wird der Sachverständige meist für die fehlerhafte Immobilienbewertung in Haftung genommen. Der Gesetzgeber und die Gerichte gehen davon aus, dass ein Käufer, der sich eines Sachverständigen bedient, mit einer gewissen Sicherheit dem Urteil des Sachverständigen vertrauen kann. Trifft der Käufer daraufhin eine Fehlentscheidung, besteht oft Schadenersatz. Gleiches gilt für den Gemeinen Wert und andere Bewertungsanlässe des Verkehrswertes, z. B. der Ermittlung des Zugewinns. 

Preiswert und schnell, liefert nur einen Anhaltspunkt, kein Haftung für den Schätzwert

Pro und Contra

Onlinebewertung

Verkehrswert-gutachten

Stellt den Wert verbindlich fest, Haftung des Sachverständigen, teuerer als Onlinebewertung.

Hinweis aus einer Onlinebewertungen zur Haftung: (Thema Verwendbarkeit und Nachhaltigkeit)


Die Berechnung der Wertermittlung erfolgt auf der Grundlage der eingegebenen Werte des Nutzers und durch Datenbankwerte von Dritten und XYZ. Für die Richtigkeit der Angaben, auch für die einzelnen Angaben oder Werte, kann keine Haftung übernommen werden. Die Bewertung / Wertermittlung / Werberechnung (usw.) ist kein Gutachten / Verkehrswertgutachten (usw.).

Hinweise oder Schlüsselwörter wie Verkehrswert oder Marktwert werden in diesen Gutachten stets vermieden.

Es ist halt nur ein grobe Richtung, sonst nichts!